Ausbildung beim VDST/CMAS

Hier findet ihr einen kurzen Abbriß der Inhalte und Voraussetzungen für die Ausbildung nach CMAS/VDST. Die genauen Ausbildungsinhalte findet ihr aufer VDST-Website unter "Ausbildung". Hier ist ein direkter Link zur aktuellen DTSA - Ordnung. Bei Fragen kommt einfach bei unserem Training vorbei und sprecht unsere Tauchlehrer und Übungsleiter an.

In den Wintermonaten treffen wir uns zur Ausbildung oder zum Training immer am Donnerstag um 20.30 Uhr im Opladener Hallenbad. Dagegen freuen sich alle Taucher auf die kurzen Sommermonate, dann geht´s ab nach Leverkusen Schlebusch ins Freibad Auermühle. Wir treffen uns dann schon um 19.00 Uhr und haben dann viel mehr Zeit uns unter Druck zu setzen! Um einen ersten Eindruck zu vermitteln, öffnet ein Klick auf die Bilder eine Großansicht

Wir bilden wir nach VDST, IDA und PADI aus. Die Unterschiede werden euch in den nächsten Punkten erklärt. Während der Ausbildung benötigt ihr nur die ABC-Ausrüstung, auf die wir unter dem Punkt Ausrüstung näher eingehen. Die nötigen Geräte werden von den Moon-Divers gestellt.

Während der Ausbildung fallen geringe Kosten an, die aber ohne Weiteres zu verkraften sind. Es handelt sich um Kosten, die für das Ausbildungsbuch, das Brevet (die Ausbildungsbescheinigung) und die Flaschenfüllung anfallen. Alles wird vom Verein zum Selbstkostenpreis weitergegeben und liegt weit unter den Ausbildungskosten, die zum Beispiel an einem Urlaubsort oder in einem kommerziellen Tauch-Club anfallen.

1. Schnuppertauchen:

Mindestalter

8 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

Siehe auch unsere Seite "Zuerst mal Schnuppern"

2. DTSA Grundtauchschein:

Mindestalter

12 Jahre;bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

Kursziel:

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät besitzen.

Sonstiges:

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.

Sonderregelungen:

Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder im Freiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden.

3. DTSA Basic:

Kursziel:

Der Bewerber soll das Freiwassertauchen kennen Lernen. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät beim Tauchen genutzt haben.

Mindestalter

12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

Voraussetzung: DTSA Grundtauchschein.

Sonstiges:

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.Sonderregelungen:Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Freiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden.

4. DTSA Bronze,  VDST - CMAS - Taucher* (T1)  (CMAS*)

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST- CMAS-Taucher***) geführt werden, sicher teilnehmen können.

Mindestalter

14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

Sonstiges

Sonderregelungen:

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer* (VDST-DSB-Übungsleiter B (Tauchen)), VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.

5. DTSA **, VDST-CMAS-Taucher** (T2), (CMAS**)

Kursziel:

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit gleichwertig ausgebildeten Tauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge mit gleichermaßen erfahrenen Tauchern (wenigstens VDST-CMAS-Taucher**) sicher planen und durchführen können.

Mindestalter

16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

Ausbildungsstufe:

Sonstiges:

Sonderregelungen:

Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.Bei Vorlage eines Apnoe - DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.

6. DTSA ***, VDST-CMAS-Taucher*** (T3), (CMAS***)

Kursziel:

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen, auch einfache Tauchgänge mit unerfahrenen Tauchern (wenigstens VDST - CMAS - Taucher*), sicher planen und durchführen können.

Mindestalter

18 Jahre

Ausbildungsstufe:

Sonstiges:

Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA *** nicht mehr als 3 Jahre liegen.

7. DTSA ****, VDST-CMAS-Taucher**** (T4), (CMAS****)

Kursziel

Der Bewerber soll in der Lage sein, seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, in dem er Vereinsausfahrten und andere Tauchaktivitäten organisiert, unter besonderer Betonung von Sicherheits- und Notfallverhaltensweisen, und dadurch, dass er seine Kompetenz beweist auf einem vorgegebenen Spezialgebiet oder in einem Fachbereich.

Mindestalter:

20 Jahre

Ausbildungsstufe:

Anzahl der Pflichttauchgänge:

Um als Taucher der Leistungsstufe **** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber bis nach der Brevetierung 165 Tauchgänge nachweisen, davon min. 100 Tauchgänge nach DTSA ***. Außerdem gilt eine Wartezeit von 2 Jahren.

Sonstiges:

Erfolgskontrolle

Die Beurteilung erfolgt durch einen Ausschuss, bestehend aus min. 2 VDST-CMAS-Tauchlehrer***/****.

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung und ein Einkleber für den Taucherpass, eine Urkunde und eine CMAS Germany - ID – Karte.