Seeordnung
Vereinssee
"Gut Widdauen I"
- Der Vereinssee liegt in einem festgelegten Landschaftsschutzgebiet und
in einer Trinkwasserschutzzone IIIa. Jedes Vereinsmitglied fühlt sich
verpflichtet, diesen Zustand stets zu erhalten und den See und die Uferanlagen
schonend zu behandeln. Jegliche Verunreinigung des Sees und der Uferanlagen
ist verboten. Veränderungen im Wasser und an den Böschungen bedürfen
stets der Zustimmung des Vorstandes.
- Um die Fischruhe in den Wintermonaten nicht zu stören, sind in der
Zeit vom 15.11. bis 15.03. Tauchgänge unter 10 m untersagt.
- Jedes aktive Vereinsmitglied kann maximal 2 mal im Jahr zu Arbeitsdiensten
zur Pflege und Erhaltung des Gewässers, der Böschungen und Parkplatzflächen
herangezogen werden. Die Organisation solcher Einsätze erfolgt durch
den Vorstand.
- Dem Verein wurde gemäß Pachtvertrag ein bestimmter Teil des Sees
zum betauchen durch seine Mitglieder zugewiesen. Vereinsmitgliedern und deren
Gäste ist es nur erlaubt, in diesem zugewiesenen Bereich den See zu betauchen.
- Das Betauchen des zugewiesenen Seeteils erfolgt ausschließlich über
2 Einstiegsstellen. Der Einstieg außerhalb dieser Stellen ist nicht
gestattet.
- Die Einstiegsstellen sind jeweils mit Toren verschlossen. Jedes aktive Vereinsmitglied
erhält einen Schlüssel. Der jeweils Letzte an der Einstiegsstelle
ist verpflichtet, das Tor ordnungsgemäß zu verschließen.
- Das Parken der Fahrzeuge erfolgt an den zugewiesenen Stellen außerhalb
des Seegeländes. Das Abstellen des Fahrzeuges erfolgt so, dass keine
anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Das befahren
der Einstiegsstelle 2 erfolgt ausschließlich zum Be- und Entladen. Danach
ist das Fahrzeug außerhalb des Seegeländes zu parken.
- Jedes aktive Vereinsmitglied erhält eine Berechtigungskarte für
die Seenutzung. Diese Berechtigungskarte ist gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen,
sodass jederzeit durch alle Pächter des Sees eine Kontrolle der Tauchberechtigung
möglich ist.
- Dem Verein wurde eine begrenzte Anzahl von Gästekarten zur Verfügung
gestellt. Die Verwaltung der Gästekarte erfolgt durch den Vorstand. Jedes
Vereinsmitglied kann 3x jährlich 2 Gästekarten beim Vorstand abfordern.
Dabei darf der selbe Gast maximal 2x im Jahr den See betauchen. Möchte
der Gast das Vereinsgewässer darüber hinaus nutzen, muss er dem
Verein beitreten.
- Das Betreiben eines Kompressors zum Füllen von Pressluftflaschen ist
am Tauchsee, auf dem Parkplatz und in der näheren Umgebung aus Wasserschutzgründen
verboten.
- Das Waschen von Fahrzeugen am Pachtgewässer ist untersagt.
- Camping und Lagern am Ufer des Sees sind nicht erlaubt. Darüber hinaus
sind reine Badeaktivitäten verboten.
- Der Verpächter stellt allen nutzenden Vereinen innerhalb der am See
angrenzenden Betriebsgebäude eine Toilette zur Verfügung. Diese
Toilette ist zu nutzen.