Seeordnung

Satzung
Seeordnung (PDF)

Vereinssee "Gut Widdauen I"

  1. Der Vereinssee liegt in einem festgelegten Landschaftsschutzgebiet und in einer Trinkwasserschutzzone IIIa. Jedes Vereinsmitglied fühlt sich verpflichtet, diesen Zustand stets zu erhalten und den See und die Uferanlagen schonend zu behandeln. Jegliche Verunreinigung des Sees und der Uferanlagen ist verboten. Veränderungen im Wasser und an den Böschungen bedürfen stets der Zustimmung des Vorstandes.

  2. Um die Fischruhe in den Wintermonaten nicht zu stören, sind in der Zeit vom 15.11. bis 15.03. Tauchgänge unter 10 m untersagt.

  3. Jedes aktive Vereinsmitglied kann maximal 2 mal im Jahr zu Arbeitsdiensten zur Pflege und Erhaltung des Gewässers, der Böschungen und Parkplatzflächen herangezogen werden. Die Organisation solcher Einsätze erfolgt durch den Vorstand.

  4. Dem Verein wurde gemäß Pachtvertrag ein bestimmter Teil des Sees zum betauchen durch seine Mitglieder zugewiesen. Vereinsmitgliedern und deren Gäste ist es nur erlaubt, in diesem zugewiesenen Bereich den See zu betauchen.

  5. Das Betauchen des zugewiesenen Seeteils erfolgt ausschließlich über 2 Einstiegsstellen. Der Einstieg außerhalb dieser Stellen ist nicht gestattet.

  6. Die Einstiegsstellen sind jeweils mit Toren verschlossen. Jedes aktive Vereinsmitglied erhält einen Schlüssel. Der jeweils Letzte an der Einstiegsstelle ist verpflichtet, das Tor ordnungsgemäß zu verschließen.

  7. Das Parken der Fahrzeuge erfolgt an den zugewiesenen Stellen außerhalb des Seegeländes. Das Abstellen des Fahrzeuges erfolgt so, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Das befahren der Einstiegsstelle 2 erfolgt ausschließlich zum Be- und Entladen. Danach ist das Fahrzeug außerhalb des Seegeländes zu parken.

  8. Jedes aktive Vereinsmitglied erhält eine Berechtigungskarte für die Seenutzung. Diese Berechtigungskarte ist gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen, sodass jederzeit durch alle Pächter des Sees eine Kontrolle der Tauchberechtigung möglich ist.

  9. Dem Verein wurde eine begrenzte Anzahl von Gästekarten zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung der Gästekarte erfolgt durch den Vorstand. Jedes Vereinsmitglied kann 3x jährlich 2 Gästekarten beim Vorstand abfordern. Dabei darf der selbe Gast maximal 2x im Jahr den See betauchen. Möchte der Gast das Vereinsgewässer darüber hinaus nutzen, muss er dem Verein beitreten.

  10. Das Betreiben eines Kompressors zum Füllen von Pressluftflaschen ist am Tauchsee, auf dem Parkplatz und in der näheren Umgebung aus Wasserschutzgründen verboten.

  11. Das Waschen von Fahrzeugen am Pachtgewässer ist untersagt.

  12. Camping und Lagern am Ufer des Sees sind nicht erlaubt. Darüber hinaus sind reine Badeaktivitäten verboten.

  13. Der Verpächter stellt allen nutzenden Vereinen innerhalb der am See angrenzenden Betriebsgebäude eine Toilette zur Verfügung. Diese Toilette ist zu nutzen.