FÜllordnung

Satzung
Füllordnung (PDF)

Vereinseigener Kompressor

Jedes Mitglied, welches am vereinseigenen Kompressor Flaschen füllen möchte, muß zwingend diese Füllordnung nach erfolgter Einweisung unterschreiben

  1. In die Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Regularien der Druckgeräte-Richtlinie (DGRL), Betriebssicherheitsverordnung vom 27.09.2002 (Betr. Sich V.), Gerätesicherheitsgesetz vom 11.05.2001(GSG), 14.Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz vom 03.10.2002 (GSGV) und die Technische Regeln Druckgase (TRG 400) wurde ich unterwiesen.

  2. Nur eingewiesene Personen dürfen Tauchflachen an der Füllleiste füllen.

  3. Vereinsmitglieder ab dem 18. Lebensjahr, können eine Einweisung in die Benutzung der Füllanlage erhalten. Die Einweisung hat eine Gültigkeit von maximal 365 Tagen. Der Verein bietet zwei alternative Termine im ersten Quartal zur Einweisung an.

  4. Es gelten folgende Füllpreise: Einzelmitgliedschaft 20€, Familienmitgliedschaft 40€ Mitglieder die keine Einweisung erhalten haben, haben die Möglichkeit für einen Preis von vier Euro Pro Flaschenfüllung ihre Flaschen von einem eingewiesenen Mitglied füllen zu lassen.

  5. Nur Tauchflaschen mit gültigem TÜV und gültiger Bauartgenehmigung dürfen gefüllt werden. Das Vereinsmitglied ist für denn ordnungsgemäßen Zustand der Tauchflaschen verantwortlich. Mit Sauerstoff vorgedrückte Tauchflaschen, dürfen nicht gefüllt werden. Für die Befüllung müssen die Tauchflaschen einen messbaren Restdruck aufweisen.

  6. Die Anlage ist so zu benutzen, dass mehr als eine Tauchflasche zeitgleich gefüllt wird, um die Anzahl von Kaltstart zu verringern.

  7. Alle Füllungen müssen in das dafür ausliegende Füllbuch eintragen und unterschrieben werden.

  8. Es dürfen ausschließlich Tauchflaschen aus dem Eigentum von Vereinsmitgliedern gefüllt werden. Eine Füllung für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.

  9. Der Zutritt zum Befüllen der Flaschen ist nur mit einem Schlüssel möglich. Dieser Schlüssel gehört zu einer Schließanlage und wird mit einer Kaution von 10 € veranschlagt. Für jegliche Schäden haftet der Verursacher, diese sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

  10. Im Außenbereich des Kompresseraums wird kein Winterdienst durchgeführt. Der Raum ist sauber zu verlassen und das Licht auszuschalten.

  11. Die Moon-Divers haften nicht für Personen, Sachschäden und späteren Nutzung der befüllten Flaschen.

  12. Die Füllzeiten sind täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr einzuhalten. Das Fahren von der Hofeinfahrt bis zum Kompressorraum ist mit Schrittgeschwindigkeit zu bewältigen. Handelt vorbildlich und umsichtig auch den Anwohnern gegenüber!

  13. Der Vorstand behält es sich vor die Füllerlaubnis bei unsachgemäßem Gebrauch der Anlage zu entziehen.

  14. Nichtbeachtung der Füllordnung wird als vereinsschädigendes Verhalten bewertet.